Team-Konstellationen

Letzte Änderung: 10/2023

Es sind ganz verschiedene Team-Konstellationen für den Praxistest möglich. Der grundlegende Gedanke ist, dass beim Praxis-Test im Team die "Lücken", die Menschen mit Behinderung beim Testen der Barrierefreiheit auf Grund ihrer funktionalen Einschränkung haben, durch andere Mitglieder des Teams, zum Beispiel eine sehende Assistenz oder ein Zweitprüfer, der die entsprechende funktionale Einschränkung nicht hat, ausgeglichen werden können.

Demnach wird die Art der Zusammenarbeit stark davon abhängen, welche funktionalen Einschränkungen Teammitglieder haben. Mögliche Team-Konstellationen sind

  • Blinde Prüfende mit sehender Assistenz
  • Sehbehinderte Prüfende mit sehender Assistenz
  • Tastaturnutzende Prüfende (die bestimmte Prüfschritte an nicht motorisch eingeschränkte Mitglieder des Teams delegieren)
  • Spracheingabe-nutzende Prüfende (die bestimmte Prüfschritte an nicht motorisch eingeschränkte Mitglieder des Teams delegieren)
  • Gehörlose Prüfende (die bestimmte Prüfschritte an hörfähige Mitglieder des Teams delegieren)

Die Rolle der Qualitätssicherung

Die möglichen Konstellationen zeigen schon: Es gibt nicht die eine Methode für Praxis-Tests. In vielen Fällen wird allerdings eine abschließende Qualitätssicherung durch erfahrene Prüfer dazu kommen, gerade, wenn Prüfende oder deren Assistenz noch nicht viel Prüfpraxis haben.

Synchrone und asynchrone Teamarbeit

In manchen Team-Konstellationen ist synchrones Arbeiten von Teammitgliedern zentral wichtig, so in der Konstellation blinde Prüfende mit sehender Assistenz. Hier findet ein ständiger Abgleich zwischen dem visuellen Interface und dessen programmatischem Output im Screenreader statt. Das läuft als intensiver Austausch über Beschreibungen, Rückfragen, Bestätigungen, Korrekturen oder Ergänzungen. Aber auch in dieser Team-Konstellation gibt es Prüfschritte, die die sehende Assistenz ggf. alleine prüfen wird, ebenso wie Prüfschritte, die blinde Prüfende ohne Assistenz erledigen können oder wo die Prüfung in zwei Schritten stattfinden kann: Ein vorläufiges Ergebnis wird später durch die Assistenz bestätigt oder korrigiert.

In anderen Fällen kann die Prüfung asynchron verlaufen. Die Prüfenden erledigen die jeweiligen Prüfschritte in einer beliebigen Reihenfolge. Die Ergebnisse werden im Prüfbericht dann zusammengeführt. Motorisch eingeschränkte Prüfer delegieren etwa Prüfschritte, bei denen es um Touchbedienung geht, an Prüfer ohne motorische Einschränkungen. Die Praxis zeigt allerdings, dass in der Prüfpraxis häufig Fragen auftauchen, die etwa die Zuordnung, Bewertung, oder sinnvolle Umsetzungsvorschläge betreffen. Ist ein Mangel im einen Prüfschritt negativ zu bewerten und im anderen nur (mit Verweis) anzumerken? Hier bleibt die gute Kommunikation im Team wichtig, egal, ob die Prüfung selbst synchron oder asynchron verläuft.

Wer kann was prüfen?

Kategorisierung von Prüfschritten

Welche Prüfschritte Prüfende mit Behinderungen allein und welche nur im Team mit der Assistenz prüfen können, ist je nach Art der Behinderung unterschiedlich. Abb. 1 zeigt einen Überblick der Prüfbarkeit von WCAG-Anforderungen:

Tabelle Prüfbarkeit von Barrierefreiheits-Anforderungen durch Menschen nmit Behinderungen (öffnet vergrößerte Ansicht)
Abb. 1: Übersicht der Kern-Anforderungen der WCAG 2.1. Die Tabelle zeigt, welche Anforderungen Menschen mit verschiedenen Behinderungen selbstständig, mit Hilfe, oder auch gar nicht prüfen können (siehe auch Listen-Darstellung im folgenden Text).

Je nach Behinderung der Prüfenden sind diese bei einigen oder auch vielen Prüfschritten auf die enge Zusammenarbeit mit der Assistenz angewiesen.

Wir beschreiben im Folgenden einige übliche Team-Konstellationen. Bei der Einschätzung, welche Prüfschritte sich von Prüfenden mit Behinderungen allein, mit Assistenz oder gar nicht prüfen lassen, fokussieren ebenso auf die Kernanforderungen der WCAG 2.1 und übergehen hier weitere Anforderungen der EN aus Annex A, Tabelle A1 und A2, die häufig zu großen Teilen nicht anwendbar sind.

Im Prinzip gelten die gleichen Anforderungen für native Apps (siehe Abschnitt 11 Software der EN 301 549), nur sind hier sechs WCAG-Anforderungen nicht anwendbar.

Die Angaben zur Prüfbarkeit durch Prüfende mit verschiedenen Behinderungen sind indikativ. Ob zum Beispiel ein Prüfschritt tatsächlich verlässlich allein prüfbar ist, hängt immer auch von der Erfahrung, dem technischen Wissen und der Hilfsmittel-Kompetenz der Prüfenden und dem Zeitaufwand ab, und sicher auch von der spezifischen Konstellation der zu prüfenden Inhalte. In jedem Fall ist eine abschließende Qualitätssicherung als ergänzender Schritt der Team-Prüfung sinnvoll.

Prüfbarkeit und technische Kompetenz

Es hängt stark von der technischen Kompetenz der Prüfenden ab, wie viele Prüfschritte selbstständig geprüft werden können. Ein Beispiel: Es gibt Hilfsmittel, mit denen stark motorisch eingeschränkte Prüfende, die nicht die Maus nutzen können, dennoch Ziehbewegungen (Drag and Drop) simulieren können. Wenn sie feststellen, dass eine Seite oder Ansicht Ziehbewegungen enthält, können sie die Anwesenheit der geforderten einfachen Alternativen für Ziehbewegungen überprüfen und so diesen Prüfschritt allein bewerten, obwohl sie die motorische Aktion nicht direkt ausführen konnten.

Das Projekt Team Usability hat in der Entwicklung der Methodik für die Teamprüfung Teams von blinden Prüfenden mit sehender Assistenz und Qualitätssicherung näher untersucht als andere Konstellationen. Die Fallstudien zum Praxistest haben untersucht, wie in anderen Konstellationen geprüft wird.

Team Screenreader-nutzende Prüfende mit sehender Assistenz

Viele Prüfschritte werden in dieser Teamkonstellation im engen Zusammenspiel der Screenreader-nutzenden Prüfenden (SnP) mit der sehenden Assistenz ausgeführt. Meist teilt die prüfende Person ihren Bildschirm mit der Assistenz und lässt diese die Elemente auf der Seite bzw. Ansicht bzw. das Verhalten bei Fokussierung und Aktivierung von Elementen im Detail beschreiben. Es kommt dabei häufig zu Rückfragen und zu einem dialogischen Hin und Her, in deren Verlauf sich die Struktur, die Eigenschaften und die Funktionen der Ansicht erschließen.

Als entscheidend wichtig hat sich erwiesen, interaktive Elemente nicht nur zu fokussieren und dabei Mängel in der Ausgabe zu erfassen, sondern auch zu aktivieren, da dadurch häufig mehr und weitere Inhalte erscheinen. Diese Inhalte sind Teil der Seite oder Ansicht und müssen deshalb mitgeprüft werden.

Welche Prüfschritte potenziell auch von SnPs allein prüfbar sind, hängt stark von der technischen Expertise und Prüferfahrung der SnP, dem Kontext des Angebots und dem investierten Zeitaufwand ab. So lassen sich Elemente, die zwar fokussiert werden, bei denen aber kein zugänglicher Name oder keine Rolle ausgegeben wird, mit einigem Aufwand auch über die Developer-Tools des Browsers im Quelltext untersuchen, wo etwa der Code-Kontext, CSS-Klassennamen, Custom-Attribute oder andere Indizien Hinweise liefern, um auch ohne Assistenz-Unterstützung Mängelbeschreibungen und Empfehlungen zu geben.

Die folgende Zusammenstellung geht jedoch eher von der Situation aus, dass schlecht zugängliche Angebote, wo etwa Element-Namen, -Rollen oder -Werte fehlen, Elemente übersprungen werden oder Mängel im Fokusmanagement bestehen, sich effizienter in der Zusammenarbeit mit der sehenden Assistenz prüfen lassen.

Einige Prüfschritte tauchen ggf. in mehr als einer Kategorie auf. So kann die selbstständige automatische Prüfung von Textkontrasten durch blinde Prüfende schon eine Reihe von klaren Mängeln aufzeigen, ist aber ggf. noch nicht vollständig oder nicht korrekt. Eine zusätzliche Prüfung durch die Assistenz ist nötig.

Selbstständig prüfbar von Screenreader-nutzenden Prüfenden (SnP)

Die folgenden Prüfschritte lassen sich in der Regel von SnP ohne Assistenz-Zuarbeit selbstständig prüfen.

  • 1.1.1d Alternativen für CAPTCHAs
  • 1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften
  • 1.3.1b HTML-Strukturelemente für Listen
  • 1.3.1c HTML-Strukturelemente für Zitate
  • 1.3.1d Inhalt gegliedert
  • 1.3.1e Datentabellen richtig aufgebaut
  • 1.3.1g Kein Strukturmarkup für Layouttabellen
  • 1.3.3 Ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar
  • 1.3.5 Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck
  • 1.3.1h Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar
  • 1.3.2 Sinnvolle Reihenfolge (Erkennen unsinniger, nicht programmatisch versteckter Inhalte)
  • 1.4.2 Ton abschaltbar
  • 1.4.3 Kontraste von Texten ausreichend (automatische Vorprüfung)
  • 2.1.2 Keine Tastaturfalle
  • 2.2.2 Zeitbegrenzungen anpassbar
  • 2.4.1 Bereiche überspringbar
  • 2.4.2 Sinnvolle Dokumenttitel
  • 2.4.4 Aussagekräftige Linktexte
  • 2.4.5 Alternative Zugangswege
  • 2.4.6 Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen
  • 3.1.1 Hauptsprache angegeben
  • 3.1.2 Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet
  • 3.2.1 Keine unerwartete Kontextänderung bei Fokus
  • 3.2.2 Keine unerwartete Kontextänderung bei Eingabe
  • 3.2.3 Konsistente Navigation
  • 3.2.4 Konsistente Bezeichnung
  • 3.3.1 Fehlererkennung
  • 3.3.2 Beschriftungen von Formularelementen vorhanden
  • 3.3.3 Hilfe bei Fehlern
  • 3.3.4 Fehlervermeidung wird unterstützt
  • 4.1.1 Korrekte Syntax (seit Oktober 2023 immer als erfüllt zu bewerten)
  • 4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar (nur erfahrene Tester)

Mit sehender Assistenz prüfbar

Die folgenden Prüfschritte lassen sich in der Regel von SnP in Zusammenarbeit mit der sehenden Assistenz prüfen:

  • 1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente
  • 1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte
  • 1.1.1c Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken
  • 1.2.1 Alternativen für Audiodateien und stumme Videos
  • 1.2.2 Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln
  • 1.2.4 Videos (live) mit Untertiteln
  • 1.3.1f Zuordnung von Tabellenzellen
  • 1.3.2 Sinnvolle Reihenfolge (für Empfehlungen im Abgleich mit dem visuellem Layout)
  • 1.4.3 Kontraste von Texten ausreichend
  • 2.1.1 Ohne Maus nutzbar
  • 2.1.4 Tastatur-Kurzbefehle abschaltbar oder anpassbar
  • 2.2.2 Bewegte Inhalte abschaltbar
  • 2.4.3 Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung
  • 2.5.3 Sichtbare Beschriftung Teil des zugänglichen Namens
  • 4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar (weniger erfahrene Tester mit kompetenter Assistenz)

Sinnvoll von Assistenz prüfbar

  • 1.2.3 Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos
  • 1.2.5 Audiodeskription für Videos
  • 1.3.4 Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung
  • 1.4.1 Ohne Farben nutzbar
  • 1.4.4 Text auf 200% vergrößerbar
  • 1.4.5 Verzicht auf Schriftgrafiken
  • 1.4.10 Inhalte brechen um
  • 1.4.11 Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend
  • 1.4.12 Textabstände anpassbar
  • 1.4.13 Eingeblendete Inhalte bedienbar
  • 2.3.1 Verzicht auf Flackern
  • 2.4.7 Aktuelle Position des Fokus deutlich
  • 2.5.1 Alternativen für komplexe Zeiger-Gesten
  • 2.5.2 Zeigergesten-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden
  • 2.5.4 Alternativen für Bewegungsaktivierung
  • 4.1.1 Korrekte Syntax
  • 4.1.3 Statusmeldungen programmatisch verfügbar

Team visuell arbeitende sehbehinderte Prüfende und nicht-fehlsichtige Assistenz

Viele visuell arbeitende sehbehinderte Prüfende arbeiten selbstständig, ohne Assistenz. Wie viele Prüfschritte dann allein verlässlich prüfbar sind, hängt stark vom Grad der Sehbehinderung ab. Generell lässt sich sagen, dass die Prüfung und korrekte Bewertung einiger Prüfschritte fehleranfälliger werden. Deshalb ist eine zusätzliche sehende Qualitätssicherung als Teil des Teams besonders wichtig.

Fehler, die auftreten können, sind etwa:

  • Bei Nutzung starker Vergrößerung ist nur ein kleiner Ausschnitt der Seite zu sehen. Nicht sichtbare Dinge werden ggf. nicht erfasst.
  • Dynamische Inhalte wie Status-Meldungen, Pop-ups, Tooltips usw. können ganz oder teilweise außerhalb des Ausschnitts erscheinen und werden deshalb übersehen oder sind nicht leicht prüfbar.
  • Inhalte mit zu geringen Kontrasten werden nicht wahrgenommen und deshalb buchstäblich "übersehen".
  • Bei Kontextänderungen durch Fokussierung oder Eingabe ist es ggf. schwerer zu erfassen, ob diese Änderungen als erwartbar einzustufen sind.
  • Bei Farbfehlsichtigkeit (z. B. Rot-Grün-Schwäche) ist ggf. nicht leicht zu erfassen, ob Informationen über Farbe vermittelt werden.

Generell testen sehbehinderte Prüfende mit möglichst wenig zugeschalteten Adaptionen ihrer Hilfsmittel. So ist zum Beispiel das Vorhandensein einer guten Tastatur-Fokushervorhebung eines Angebots nur dann klar prüfbar, wenn keine zusätzliche Fokushervorhebung der Bedienungshilfen des Systems oder der eingesetzten Vergrößerungs-Software eingesetzt wird.

Mit Assistenz prüfbar von visuell arbeitenden sehbehinderten Prüfenden

  • 1.4.1 Ohne Farben nutzbar
  • 3.2.1 Keine unerwartete Kontextänderung bei Fokus
  • 3.2.2 Keine unerwartete Kontextänderung bei Eingabe
  • 4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar
  • 4.1.3 Statusmeldungen programmatisch verfügbar

Team sehende motorisch eingeschränkte Prüfende mit motorisch nicht eingeschränkter Assistenz

Sehende Tastatur-nutzende oder Sprachsteuerungs-nutzende Prüfende können die meisten Prüfschritte selbstständig durchführen. Bei den Tastaturnutzungs-Prüfschritten gibt es Einschränkungen, wenn die Tastaturprüfung zusätzliche Bereiche erfassen müsste, die für die Tastatur aber nicht erreichbar bzw. aufrufbar sind – etwa Ausklapp-Menüs oder -Bereiche bzw. Dialoge.

Außerdem ist das Vorhandensein von Eingaben über Zeigergesten und das Abbrechen von Zeigereingaben von manchen Tastaturnutzern mit motorischen Einschränkungen nicht voll prüfbar.

Auch hier gibt es sicher Tastaturnutzende, die mit entsprechenden Hilfsmitteln Barrieren (etwa tastaturunzugängliche Elemente) mit virtuellen Mausklicks über die Tastatur überwinden können.

Mit Assistenz prüfbar für motorisch eingeschränkte Prüfende

  • 1.4.13 Eingeblendete Inhalte bedienbar
  • 2.1.1 Ohne Maus nutzbar
  • 2.1.2 Keine Tastaturfalle

Sinnvoll von Assistenz prüfbar

  • 1.3.4 Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung
  • 2.5.1 Alternativen für komplexe Zeiger-Gesten
  • 2.5.2 Zeigergesten-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden
  • 2.5.4 Alternativen für Bewegungsaktivierung

Team Spracheingabe-nutzende Prüfende und nicht motorisch eingeschränkte Assistenz

Spracheingabe-Nutzer können die meisten Prüfschritte selbstständig prüfen, sofern sie über die Möglichkeit verfügen, Tastatureingaben ebenso wie Mauseingaben mit ihrem Hilfsmittel zu simulieren. Lediglich Prüfschritte, die Mausfokussierung, Bewegung des Geräts oder Zeigergesten verlangen sind nicht prüfbar und müssen an die nicht motorisch eingeschränkte Assistenz delegiert werden.

Sinnvoll von Assistenz prüfbar

  • 2.5.1 Alternativen für komplexe Zeiger-Gesten
  • 2.5.2 Zeigergesten-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden
  • 2.5.4 Alternativen für Bewegungsaktivierung
  • 1.3.4 Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung

Team gehörlose Prüfende mit hörender Assistenz

Gehörlose Prüfende können fast alle Anforderungen prüfen. Einschränkungen bestehen bei automatisch abspielendem Ton, der abschaltbar sein muss, und bei der Bewertung von Videos und Tondateien, denn hier kann das Gesprochene nicht mit Untertiteln oder Transkriptionen abgeglichen werden.

Auch ob Audiodeskription visuelle Inhalte eines Videos adäquat wiedergibt, ist gehörlos allein nicht prüfbar.

Mit Assistenz prüfbar für gehörlose Prüfende

  • 1.2.1 Alternativen für Audiodateien und stumme Videos
  • 1.2.2 Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln
  • 1.2.3 Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos
  • 1.2.4 Videos (live) mit Untertiteln
  • 1.2.5 Audiodeskription für Videos

Sinnvoll von Assistenz prüfbar

  • 1.4.2 Ton abschaltbar

Team kognitiv eingeschränkte Prüfende und andere Prüfende

Das Spektrum von kognitiven Einschränkungen ist zu vielfältig, um eine klare Aufteilung von Prüfschritten in solche, die von kognitiv eingeschränkten Prüfenden selbstständig prüfbar sind und solche, die es nicht sind, vorzunehmen.

In der Regel werden deshalb kognitiv eingeschränkte Prüfende zusätzlich zur standard-orientierten Prüfung durch andere Prüfende tätig. Zentral kommen dadurch Probleme der Auffindbarkeit und Verständlichkeit von Inhalten und Strukturen ins Blickfeld, die größtenteils noch nicht als normative Anforderungen der EN 301 549 bzw. der WCAG 2.2 erfasst sind und auch in den AAA-Anforderungen nur teilweise abgebildet sind. Viele der so erfassten Schwachstellen spielen in das Feld der Usability hinein. So ist etwa die Aussagekraft von Beschriftungen und Überschriften nur eine Teilmenge der Verständlichkeit der Texte eines Angebots insgesamt.